02-12-2015, 10:12
(02-12-2015, 09:19)karlma schrieb:Zitat:Eine Kostenbeteiligung der Leistungsberechtigten ist bei Gewährung einer SPFH nicht vorgesehen.
Das ist korrekt. Das verhält sich ggf. anders, wenn BET und Kind z. B. über einen sozialen Träger in einer betreuten Wohnform untergebracht sind (war zuletzt dazu mit einem betroffenen Vater im Dialog). Insofern ist mein Hinweis obsolet geworden. Ich selber mußte damals kein Geld beisteuern.
Es kann trotzdem nicht schaden, ein Auge auf die SPFH zu haben, um zu unterscheiden, ob die sich einnisten oder aktiv unterstützen will. Das klappt besser, wenn man sich an der Ausarbeitung des Hilfeplans aktiv beteiligt. Sonst kann man kaum intervenieren, wenn es darauf hinausläuft, das sich jemand die Taschen füllt, anstatt daran zu arbeiten, die Zustände zu verbessern.
Die größte Herausforderung wird es sein, das die Hilfe nachhaltig wirkt. Das wird nur klappen, wenn die Mutter mitarbeitet, bzw. auch dazu Willens ist.
Ansonsten kann es sein, das KM für ein paar Wochen die Zähne zusammenbeißt und nach dem Verschwinden der SPFH wieder in alte Muster verfällt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater