03-12-2015, 16:10
(03-12-2015, 12:29)tumi schrieb: Zahlen würde ich nichts, im Gegenteil:
Wenn Sie ausgezogen ist, dann solltest du einen Anwalt beauftragen und Unterhalt für das Kind fordern.
Das sind solche "Tipps", die ungefähr so sinnvoll sind wie der Rat, einfach die Handwerkerrechnung nicht zu bezahlen.
Die Regelungen zur Berchenung von Trennungsunterhalt sind fix, es gibt relativ wenig zu optimieren (zumindest wenn man im Angestelltenverhältnis arbeitet). Und bei den Beträgen, um die es hier geht, einfach darauf zu spekulieren, dass die Frau ihre Rechte schon nicht einklagen wird, halte ich für ziemlich blauäugig.
@hansfred:
Eines ist positiv an dem Anwaltsschreiben: Der Trennungszeitpunkt ist exakt dokumentiert (1.12.). Das kann in dem Fall, dass es doch zur Scheidung kommen sollte, wichtig sein. Von der finanziellen Seite ist es nämlich so, dass jeder Monat, den die Ehe länger dauert, für Dich zum finanziellen Nachteil wird.
Da hier ja von beiden Seiten die Tür noch nicht ganz geschlossen zu sein scheint, ist es besonders wichtig, jetzt in der Phase der ersten Enttäuschung nicht unnötig Porzellan zu zerschlagen, so dass eine Wiederannäherung möglich ist.
Werden erst einmal die scharfen Geschütze aufgefahren, so ist die Gefahr einer "Vergeltungsspirale" groß, aus der man dann nur schwer wieder herauskommt.
Wenn Ihr die vorläufigen finanziellen Angelegenheiten über Eure Anwälte habt regeln lassen, dann nehmt doch - gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Mediators - Gespräche über ein mögliches erneutes Miteinander auf. Einen Anwalt einzuschalten bedeutet noch nicht das endgültige Aus der Ehe.