(03-12-2015, 17:04)tumi schrieb: Theo, es gibt schon Regelungen, aber ich spreche aus meiner Erfahrung.
Meine Ex ist weg und die Kinder sind bei mir geblieben. Nachdem sie Harz4 beantragt hat,
hat mir das Jobcenter ausgerechnet wie viel Trennungsunterhalt ich zahlen soll.
Darauf habe ich geantwortet, wie viel Kindesunterhalt ich vom Jobcenter bekommen soll.
Seitdem ist Ruhe.
Dann war es eben bei Dir so, dass nach Abzug des Unterhalts für beide Kinder sowie ggf. der Bedienung der gemeinsamen Verbindlichkeiten Dein Selbstbehalt in Bezug auf Trennungsunterhalt unterschritten war.
Aber die Beträge, um die es bei hansfred geht, sind doch ganz andere. Das ist weit von jedem Selbstbehalt entfernt. Hansfred kommt um die Zahlung von TU nicht herum. Da kann vielleicht noch an der Höhe etwas heruntergerechnet werden, aber hier einfach zu sagen "zahl nicht", das ist schon eine ziemlich fahrlässige Empfehlung (die Gerichtskosten hat nämlich dann hansfred an der Backe).