07-12-2015, 12:35
(04-12-2015, 16:59)Herr-Vorragend schrieb: Er weißt auch darauf hin dass ich ab Januar um 9 EUR erhöhen soll, weil die DDT um diesen Betrag in meinem Fall angehoben wird.
Was meint Ihr?
Klage unbedingt vermeiden und zumindest die 9 EUR mehr zahlen?
Das Problem ist:
Wegen 9 EUR/Monat wird er kaum prozessieren (da lacht ihn jedes Gericht aus); wegen allem drei zusammen aber vielleicht doch.
Der Knackpunkt ist dieses Urteil hier:
Hat der Unterhaltsberechtigte einen dynamisierten Unterhaltstitel gefordert, erhält er jedoch "nur" einen statischen Titel, kann er auf einen "dynamischen Titel" zu klagen
Zitat:4. Fazit
In §1612a BGB ist bestimmt, daß der Unterhalt in Form eines Prozentsatzes verlangt werden kann. Der Unterhaltsberechtigt kann also wählen, ob er einen statischen Unterhaltstitel haben möchte oder einen dynamisierten Unterhaltstitel fordert. Diese Wahlrecht erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten (vgl. §263 Abs. 1 BGB). Hat der Berechtigte dieses Recht aber ausgeübt, so muß der Unterhaltsverpflichtete dem nachkommen.
Die Kosten des Prozesses werden dann viel höher sein, als wenn Du die 9 EUR/Monat zahlen würdest.
Wahrscheinlich ist es am besten, wenn Du der Zahlung der 9 EUR und der Dynamisierung zustimmst.
(04-12-2015, 16:59)Herr-Vorragend schrieb: Die Befristung muss unbedingt drin bleiben, bei meinen ganzen Problemen ist derzeit nicht davon auszugehen das mein Arbeitsvertrag verlängert wird.
Richtig!
In diesem Punkt mußt Du hart bleiben!
Simon II