09-12-2015, 23:54
Die Forderung geht anscheinend auf die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" gegenüber minderjährigen Kindern zurück. Diese Formulierung entspringt wiederum dem §1603 BGB:
1.) Unterhaltspflichtig ist nicht, usw....
2.) Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden
Das schließt auch die (bestmögliche) Ausnutzung der eigenen, verfügbaren Arbeitskraft ein.
Das ist eigentlich schon die maximale A...karte. Die 30 Bewerbungen im Monat zahlt das Jobcenter nämlich gar nicht:
Märkische Onlinezeitung: Jugendamt hilft nur nach 30 Bewerbungen
http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1086476
Edit: Ich sehe gerade, das hatten wir schon mal:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6963
Aber wieso bist du leistungsunfähig? Kannst du nicht mit ALG1 aufstocken um den Titel zu bedienen?
1.) Unterhaltspflichtig ist nicht, usw....
2.) Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden
Das schließt auch die (bestmögliche) Ausnutzung der eigenen, verfügbaren Arbeitskraft ein.
Das ist eigentlich schon die maximale A...karte. Die 30 Bewerbungen im Monat zahlt das Jobcenter nämlich gar nicht:
Märkische Onlinezeitung: Jugendamt hilft nur nach 30 Bewerbungen
http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1086476
Edit: Ich sehe gerade, das hatten wir schon mal:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6963
Aber wieso bist du leistungsunfähig? Kannst du nicht mit ALG1 aufstocken um den Titel zu bedienen?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater