10-12-2015, 22:44
Ein paar Ergänzungen dazu:
Besonders fett ist der Unterhalt für Volljährige gestiegen, die ausser Haus wohnen: Das sind jetzt 735 EUR statt 670 EUR, also rund 10% Aufschlag. Obendrauf kommen wie immer Krankenversicherung und Studiengebühren.
Selbstbehalte, Tabellenzuschnitt, Bedarfskontrollbeträge haben sich nicht geändert, auch nicht gegenüber Volljährigen. Da der Tabellezuschnitt konstant bleibt, steigen die Unterhaltspflichten wieder nicht mit einem, sondern zwei Hebeln: Voller Inflationsausgleich durch die Tabellenstufen plus höher Prozentsatz bei gleichem Einkommen.
Vereinfacht gesagt, ist auch ohne Lohnerhöhung durch den Pflichtigen ein immer höherer Prozentsatz seines Einkommens für Unterhalt aufzuwenden. Bekommt er eine Lohnerhöhung (z.B. weil wegen Inflation das Geld weniger wert wird), muss er ebenfalls zusätzlich mehr zahlen - da er dann in höhere Tabellenstufen kommt. In der sein Prozentsatz ebenfalls steigt. Double Bingo.
Damit schafft man stetig steigende Pflichten und umgeht die festen Prozentsätze, wie sie z.B. in Österreich gelten. Dort liegt ein Kind bis zu 6 Jahren immer bei 16 %, zwischen 6 und 10 Jahren bei 18 %, zwischen 10 und 15 Jahren, 20 %, über 15 Jahren 22 %. Bei mehreren Kindern gibt es Abzüge, ausserdem durch die Familienbeihilfenanrechnung (eine Art Kindergeld).
Besonders fett ist der Unterhalt für Volljährige gestiegen, die ausser Haus wohnen: Das sind jetzt 735 EUR statt 670 EUR, also rund 10% Aufschlag. Obendrauf kommen wie immer Krankenversicherung und Studiengebühren.
Selbstbehalte, Tabellenzuschnitt, Bedarfskontrollbeträge haben sich nicht geändert, auch nicht gegenüber Volljährigen. Da der Tabellezuschnitt konstant bleibt, steigen die Unterhaltspflichten wieder nicht mit einem, sondern zwei Hebeln: Voller Inflationsausgleich durch die Tabellenstufen plus höher Prozentsatz bei gleichem Einkommen.
Vereinfacht gesagt, ist auch ohne Lohnerhöhung durch den Pflichtigen ein immer höherer Prozentsatz seines Einkommens für Unterhalt aufzuwenden. Bekommt er eine Lohnerhöhung (z.B. weil wegen Inflation das Geld weniger wert wird), muss er ebenfalls zusätzlich mehr zahlen - da er dann in höhere Tabellenstufen kommt. In der sein Prozentsatz ebenfalls steigt. Double Bingo.
Damit schafft man stetig steigende Pflichten und umgeht die festen Prozentsätze, wie sie z.B. in Österreich gelten. Dort liegt ein Kind bis zu 6 Jahren immer bei 16 %, zwischen 6 und 10 Jahren bei 18 %, zwischen 10 und 15 Jahren, 20 %, über 15 Jahren 22 %. Bei mehreren Kindern gibt es Abzüge, ausserdem durch die Familienbeihilfenanrechnung (eine Art Kindergeld).