11-12-2015, 16:02
(11-12-2015, 15:57)p__ schrieb: Die Leitlinien sind übrigens noch nicht draussen. Ich bin gespannt, welche Punkte des Familiengerichtstages darin umgesetzt wurden.
Der DTFG hat schon 2013 gesagt, daß die Pflichtigen selber keine sozialrechtlichen Ansprüche allein durch die Erbringung von Unterhaltsleistungen erwerben dürfen und daher die Richter am Familiengericht sich auch mal ins Sozialrecht einarbeiten müssten, damit sie solche Ansprüche auch beziffern können. Aber das in die Leitlinien zu bringen, wäre ja total am Unterhaltsmaximierungsprinzip vorbei, irgendwie...
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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