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Düsseldorfer Tabelle 2016 ist da, neue Mindestunterhaltsverordnung ebenfalls
#14
(11-12-2015, 16:58)Camper1955 schrieb: Du vergisst dabei, dass Du neben dem Regelbedarf ja auch die Wohnkosten (mit-) tragen darfst.

Naja. Da der Staat dem 3-jährigen Kind davon nur 234€ Regelsatz beläßt, tragen spätestens 3 Kinder schon die kompletten Wohnkosten der "allein"Erziehenden mit.
Der größte Vorteil der Unterhaltserhöhung dürfte nicht bei Kindern landen, sondern die Sozialhauhsalte entlasten. DEr Staat denkt zuerst an sich - und wie er die überwiegend Männer noch besser ausbeuten kann.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Düsseldorfer Tabelle 2016 ist da, neue Mindestunterhaltsverordnung ebenfalls - von sorglos - 11-12-2015, 17:59

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