14-12-2015, 19:36
Klar war der nicht drin, denn der ist ja neu. Damit wird geregelt, dass das Ministerium durch Verordnung ex cathedra, losgelöst von lästigen Zustimmungs- oder Begrenzungspflichten den Unterhalt festlegen darf. Das, was jetzt zum 1.1.2016 erstmalig passiert.