17-12-2015, 10:49
Moin egon.
Wahl des Fahrzeugs ist unerheblich.
Die Kosten den Umgangs fallen in der Berechnung des Bedarfs.
Die Fahrtkosten sind Mehrbedarfe, zudem gibt es anteilige Regelleistungen des Kindes als Sozialgeld.
Im Formular BB verweise ich immer auf ein Beiblatt, auf dem ich detailliert die Fahrtkosten und die genauen Tage (gem. Umgangsregelung) ausweise, an denen meine Kids bei mir leben.
Zum Nachweis, daß ich dem Umgangsrecht entsprochen habe, lege ich in meinm Fall Bahntickets oder Tankquittungen vor. Ich starte voll und tanke immer am Wohnort der Kinds und dann zum abschließenden Auffüllen in meiner Nähe. Gab insofern nie Probleme mit dem Jobcenter.
Die Mittel lasse ich mir stets vorab auszahlen, da in meinem Fall gewaltig (500km einfache Strecke).
Weiterhin viel Erfolg.
S.
Wahl des Fahrzeugs ist unerheblich.
Die Kosten den Umgangs fallen in der Berechnung des Bedarfs.
Die Fahrtkosten sind Mehrbedarfe, zudem gibt es anteilige Regelleistungen des Kindes als Sozialgeld.
Im Formular BB verweise ich immer auf ein Beiblatt, auf dem ich detailliert die Fahrtkosten und die genauen Tage (gem. Umgangsregelung) ausweise, an denen meine Kids bei mir leben.
Zum Nachweis, daß ich dem Umgangsrecht entsprochen habe, lege ich in meinm Fall Bahntickets oder Tankquittungen vor. Ich starte voll und tanke immer am Wohnort der Kinds und dann zum abschließenden Auffüllen in meiner Nähe. Gab insofern nie Probleme mit dem Jobcenter.
Die Mittel lasse ich mir stets vorab auszahlen, da in meinem Fall gewaltig (500km einfache Strecke).
Weiterhin viel Erfolg.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.