17-12-2015, 13:09
(17-12-2015, 11:10)Skipper schrieb: Es reicht, auf Rechte und strenge Pflichten aus der Umgangsregelung hinzuweisen, wann das Kind Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist
Das kann ich, mit Hinblick auf meine eigenen Erfahrungen und auch derer von anderen mir bekannten Betroffenen gerade überhaupt nicht sagen. Und ich kann gerade nicht sagen, daß "das Amt" diese Paragraphen kennt. Das wird sogar rotzfrech abgestritten.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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