22-12-2015, 09:07
(21-12-2015, 16:48)Pappnase schrieb: Mein Herr Gier Sohn zahlt ja die Sache nicht, machen andere. Aber eine Erfahrung hat er gemacht, es gibt nicht alles umsonst vom Zahl Vater.Mit den mathematischen Grundrechenarten kann man durchaus eine weitere Erfahrung ermitteln (auch wenn er zu Lasten der Allgemeinheit von den Kosten des Rechtsstreits befreit wurde):
Außergerichtliches Angebot waren 450, rausgekommen sind nunmehr ca. 200 EUR weniger.
D.h. bei einer dreijährigen Ausbildung hat ihn seine Gier ca. 7.000 EUR an väterlicher Unterstützung gekostet.
Auf Deiner Seite steht Netto ein "Mehr" von ca. 5.000 EUR.