(23-12-2015, 11:21)p__ schrieb: Bei einer Namensgleichheit und einem darauf beruhenden falschen Mahnbescheid können die Verwandten ja wiedersprechen und nachweisen, dass die Schulden nie entstanden sind :-)
Wie soll das gehen?
Wenn ich einen Bescheid von Gericht bekommen würde, bei dem der Nachname, nicht aber der Vorname stimmen würde (also z.B. "Johannes II" statt "Simon II"), so würde ich den Bescheid nicht öffnen, da er mich erkennbar nichts angeht, sondern unverzüglich an das Gericht zurücksenden.
Den Inhalt des Briefes kenne ich dann doch gar nicht?
Simon II