23-12-2015, 13:08
Nein, das heißt, dass in bestimmten Fällen auch öffentlich zugestellt wird, wenn dein Aufenthaltsort nicht ermittelt werden kann. Dann wird das einfach ans schwarze Brett des Amtsgerichts geheftet und gilt als zugestellt.
Insofern, gerade wenn es um einen Mahnbescheid geht, ist jeder Gedanke darüber, wie du die Zustellung hintertreiben kannst, vergebene Liebesmühe.
Insofern, gerade wenn es um einen Mahnbescheid geht, ist jeder Gedanke darüber, wie du die Zustellung hintertreiben kannst, vergebene Liebesmühe.