29-12-2015, 14:57
Es kann selbstverständlich alles gepfändet werden, was oberhalb der Pfändungsgrenze liegt, ob über deinem Geldeingang die Überschrift "Arbeitslohn" oder "Rente" steht, ist völlig egal.
Alles über Unterhaltspflichtverletzung steht in der faq. Kein Grund zur Panik. Wie wichtig dir deine Beziehung den Kindern ist, musst du selbst beurteilen. Bedenke aber, dass sie schnell älter werden und sich die Bande dann von selbst lockern.
Alles über Unterhaltspflichtverletzung steht in der faq. Kein Grund zur Panik. Wie wichtig dir deine Beziehung den Kindern ist, musst du selbst beurteilen. Bedenke aber, dass sie schnell älter werden und sich die Bande dann von selbst lockern.