30-12-2015, 01:34
(30-12-2015, 00:44)Gualterius schrieb: Du solltest aber (besser anonymisiert) deine Geschichte erzählen, damit man sich genügend auskennt.
Was du auch tun solltest, ist das FAQ lesen. Peu a peu.
Ja, gerne. Leider läuft mir etwas die Zeit davon. Ich soll binnen zwei Wochen Stellung nehmen, aber das Schreiben datiert vom 21.12.2015 und kam erst heute/gestern (29.12.2015) bei mir an.
Was mich etwas verwirrt ist folgendes: Auf verschiedenen Seiten im Internet findet man Aussagen (von Richtern, nicht von Betroffenen), dass die Eltern eine "tragfähige soziale Beziehung" haben müssen, um die gemeinsame elterliche Sorge auszuüben. Dort wird der BGH wie folgt zitiert:
"Die Fähigkeit zu kooperativem Verhalten äußert sich vorrangig darin, dass Eltern in der Lage sind, persönliche Interessen und Differenzen zurückzustellen. Dazu gehört, den anderen Elternteil als Erzieher und gleichwertigen Bindungspartner des Kindes zu respektieren sowie ein Mindestmaß an Verständigungsmöglichkeiten etwa über den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil."
Gerade das ist bei uns aber nicht der Fall. Die Beziehung ist extrem schlecht, eine halbwegs vernünftige Kommunikation ist nicht möglich. Damit hätte doch aber die Mutter die Möglichkeit, durch egoistisches Abblocken und Sturheit die im BGB als Regelfall vorgesehene gemeinsame Sorge wieder auszuhebeln.
Was entgegne ich nun darauf?