03-01-2016, 20:25
(08-05-2015, 00:01)Bruno schrieb:
Beispiel:
- beim Chef betteln einem keine Gehaltserhöhung zu geben
Warum keine Gehaltserhöhung? Gerade Pendler können die steuerrechtlich mögliche Fahrtkostenerstattung fordern.
Das sind je Entfernungskilometer 0,30 € am Arbeitstag. Das hat zwei Vorteile.
1.) Das Geld kommt zu 100 % beim Arbeitgeber an
2.) Das Familiengericht kann nicht pauschal 5 % abziehen, sondern muss das Doppelte an Fahrtkosten Wohnung - Arbeitsplatz annehmen, da steuerrechtlich nur die Entfernungskilometer zählen, familienrechtlich aber die gefahrenen Kilometer.
Ein Beispiel:
20 km Entfernung zum Arbeitsplatz bedeuten steuerrechtlich 20 km x 0,30 € x 19 Arbeitstage = 114 €
Abziehen muss das Familiengericht aber den Hin- und Rückweg, also 40 km. bedeutet 228 €
Gruß
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.