10-01-2016, 21:27
In der schönen Theorie darf ein Elternteil nicht ohne Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils den Wohnort des Kindes einseitig verändern.
In der Praxis existiert dieses Recht nur auf dem Papier. Es ist Familienrecht und hat keine Blockierwirkung in anderen Rechtsgebieten. Die Mutter kann trotzdem wegziehen, das Kind mitnehmen, sich wieder anmelden. Wenn der andere Elternteil das verhindern will, muss er von sich aus aktiv den Gerichtsweg beschreiten. Er muss den Aufenthalt des Kindes an einem Ort festlegen lassen oder selbst das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen. Welche Begründungen dafür in Frage kommen, ist fallabhängig. Aber die Erfahrungen sagen, dass Väter mit diesem Ansinnen meistens vor Gericht scheitern.
Ist die Mutter schon mal mit Kind umgezogen? Das Kind wurde eingeschult? Wie gross ist die Entfernung nach dem Umzug? Ist dann noch Umgang auszuüben? Wie gut ist der Kontakt des Kindes zum Vater? Woher weiss der Vater vom Umzug?
In der Praxis existiert dieses Recht nur auf dem Papier. Es ist Familienrecht und hat keine Blockierwirkung in anderen Rechtsgebieten. Die Mutter kann trotzdem wegziehen, das Kind mitnehmen, sich wieder anmelden. Wenn der andere Elternteil das verhindern will, muss er von sich aus aktiv den Gerichtsweg beschreiten. Er muss den Aufenthalt des Kindes an einem Ort festlegen lassen oder selbst das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen. Welche Begründungen dafür in Frage kommen, ist fallabhängig. Aber die Erfahrungen sagen, dass Väter mit diesem Ansinnen meistens vor Gericht scheitern.
Ist die Mutter schon mal mit Kind umgezogen? Das Kind wurde eingeschult? Wie gross ist die Entfernung nach dem Umzug? Ist dann noch Umgang auszuüben? Wie gut ist der Kontakt des Kindes zum Vater? Woher weiss der Vater vom Umzug?