10-01-2016, 21:32
(10-01-2016, 20:14)Cappuccino schrieb: Selber bei der Verhandlung hat mich die Richterin beleidigt(rechlich hätte ich Auskunftsrecht , nur menschlich nicht und wie ich es wagen kann mein Kind anszusehen u.s.w.) ...
Mitschreiben und Notizen mit dem Anwalt abstimmen! Das nutzt Dir erstmal zwar nicht, könnte aber wichtig werden, wenn es um Grundrechte vor BVG oder EUGMR geht
(10-01-2016, 20:44)CheGuevara schrieb: Die Alte vom Jugendamt steckt mit der Richterin unter einer Decke.
eine Standardsituation - mit der Konstellation kannst Du die nächsten Jahre mit Klagen verbringen - ungefähr so lange, bis Deine Kinder volljährig sind
(10-01-2016, 20:44)CheGuevara schrieb: Da kann nur der europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Änderung herbeiführen.
Der Weg ist in Deutschland so weit. dass Du in den nächsten drei bis fünf Jahren das Theater über Dich ergehen lassen musst. Und selbst, wenn Du es schaffen solltest, über das OLG hinaus (die werden einen Rechtsmittelausschluss erklären, wogegen Du dann nochmal gesondert vorgehen müsstest) bis zum Verfassungsgericht zu kommen, ist die Hürde beim EUGMR selbst noch einmal hoch. Mit einer normalen Sorgerechtssache hast Du da keine Chance, denn davon kriegen die jeden Tag zehn auf den Tisch, wovon dann 9,991 abgewiesen werden.
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