10-01-2016, 22:53
@Petrus:
Zum BGH muss Mann nur, wenn das OLG Rechtsbeschwerde zulässt. Nichtzulassungsbeschwerde gibt es im Familienrecht nicht mehr, insofern dann gleich zum BVerfG!
Ich bin hinsichtlich Beleidigungen mittlerweile vorbereitet; wenn mir wieder mal so ne Beleidigung wie in der Vergangenheit widerfahren würde: Formaler Antrag auf Aufnahme ins Protokoll; dafür bereite ich mir mittlerweile für jeden Gerichtstermin ein Formular mit Kohlepapier zum Durchschreiben vor. Wenn nötig bekommt Richterin den Antrag doppelt mit Durchschlag.
Bei formalen Anträgen über Protokoll muss Richterin ad hoc entscheiden und einen Protokollvermerk anfertigen auch wenn sie die erbetene Passage nicht protokolliert.
Zum BGH muss Mann nur, wenn das OLG Rechtsbeschwerde zulässt. Nichtzulassungsbeschwerde gibt es im Familienrecht nicht mehr, insofern dann gleich zum BVerfG!
Ich bin hinsichtlich Beleidigungen mittlerweile vorbereitet; wenn mir wieder mal so ne Beleidigung wie in der Vergangenheit widerfahren würde: Formaler Antrag auf Aufnahme ins Protokoll; dafür bereite ich mir mittlerweile für jeden Gerichtstermin ein Formular mit Kohlepapier zum Durchschreiben vor. Wenn nötig bekommt Richterin den Antrag doppelt mit Durchschlag.
Bei formalen Anträgen über Protokoll muss Richterin ad hoc entscheiden und einen Protokollvermerk anfertigen auch wenn sie die erbetene Passage nicht protokolliert.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)