11-01-2016, 11:44
(11-01-2016, 09:15)eve1510 schrieb: Allerdings kann man sowas doch relativ kurzfristig machen oder nicht?
Ja, kann sie, aber je mehr solche Sicherungen der Vater einbaut, desto höher die Chance, dass wenigstens eine davon klingelt. Schliesslich ist da auch das Kind selbst. Kann natürlich sein dass sie es am Freitag mit ins Auto einsteigen lässt und dann davonbraust, aber es kann auch sein, dass sie ihm zwei Wochen vorher erzählt, dass es bald in eine neue ganz tolle Schule kommt. Da ja regelmässig Umgang besteht, kriegt es der Vater vielleicht mit. Also gut zuhören und unverfängliche Gespräche darüber.
Der Vater sollte auch andere Dinge tun, die ihm vielleicht mal helfen, das ABR zu bekommen. Dazu gehört ein guter Kontakt zu den anderen Vätern, daraus sind vielleicht Informationen für den eigenen Fall zu gewinnen. Vielleicht liefen da auch mal Gerichtsverfahren, wenn die Kinder weg sind? Könnte interessant sein, wenn die Mutter immer im gleichen Gerichtsbezirk war. Dann gibts nämlich die Chance, dass wieder derselbe Richter eine neuerliche Klage betreut, der die Dame bereits hinreichend gut kennt.
Am wichtigsten bleibt der gute Kontakt zum Kind. Der Mutter ruhige die Symbole wie unbestrittenes ABR (jedenfalls, solange sie nicht umziehen will) und Unterhalt lassen, aber den Umgang breitestmöglich organisieren, Dienste wie z.B. die Fahrt zum Sportverein oder Schwimmkurs übernehmen. Vom jetzigen ersten Schuljahr an auf hälftige Schulferien bestehen. Das muss alles unter der Überschrift "Hilfe für die arme belastete Mutter" laufen und darf nicht so rauskommen, wie wenn der Vater das Kind langsam zu sich herüberzerren will.
Der Vater darf auch nicht den Fehler machen, die mütterlichen Katastrophen aus anderen Bereichen genüsslich im Jugendamt zu zitieren. Ihm wird dann vorgeworfen, mit Schlamm zu werfen, es ginge ihm nicht ums Kinder, sondern nur darum, die Mutter anzuschwärzen. Damit ist nämlich noch kein Erziehungsversagen beim jüngsten Kind bewiesen. Anders wäre das höchstens, wenn auch strafrechtliche Konsequenzen vorhanden wären, wenn sie zum Beispiel beim Geschlechtsverkehr mit dem Freund der Tochter das Schutzalter verletzt hätte. Aber selbst dann wird Müttern mit grosser Milde und Verständnis begegnet.