11-01-2016, 21:46
also...ich würde das so sehen:
1. ihr habt beide sorgerecht und ABR
2. das kind lebt jetzt schon im wechselmodel
3. sollte sie ohne deine genehmigung wegziehen, handelt sie rechtswidrig
4. in so einem fall ist der gerichtsort der letzte wohnort des kindes und wird auch nicht
auf antrag des gegners in dessen gebiet verlegt (az von meinem fall kann ich dir gerne geben)
5. du kannst im antragsschreiben übertragung des ABR beantragen
6. möglw. setzt das gericht einen VP ein um die sache zu erörtern
7. kannst du es einrichten, daß euer kind im falle des obsiegens bei dir ohne viel fremdbetreuung leben kann?
8. wenn die ex wegzieht, ohne übereinkunft, zeigt sie sich bindungsintolerant und erziehungsungeeignet (stand im antwort vom FG
so drin)
9. es geht nicht um mama ex - ihr ein kind noch zu lassen - sondern es geht um das kind und sein weg in das leben
aufgrund von punk 1 hast du eine sehr gute ausgangsposn!
bb
netlover
1. ihr habt beide sorgerecht und ABR
2. das kind lebt jetzt schon im wechselmodel
3. sollte sie ohne deine genehmigung wegziehen, handelt sie rechtswidrig
4. in so einem fall ist der gerichtsort der letzte wohnort des kindes und wird auch nicht
auf antrag des gegners in dessen gebiet verlegt (az von meinem fall kann ich dir gerne geben)
5. du kannst im antragsschreiben übertragung des ABR beantragen
6. möglw. setzt das gericht einen VP ein um die sache zu erörtern
7. kannst du es einrichten, daß euer kind im falle des obsiegens bei dir ohne viel fremdbetreuung leben kann?
8. wenn die ex wegzieht, ohne übereinkunft, zeigt sie sich bindungsintolerant und erziehungsungeeignet (stand im antwort vom FG
so drin)
9. es geht nicht um mama ex - ihr ein kind noch zu lassen - sondern es geht um das kind und sein weg in das leben
aufgrund von punk 1 hast du eine sehr gute ausgangsposn!
bb
netlover