12-01-2016, 19:39
also - wenn ihr keine verfahrenskostenhilfe bekommt, ist auch die anwältin teuer!
ich würds so machen:
1. exfrau um erweiterung von umgang in jeder woche von die-mittw, donn-frei, 2x frei-sa-so (verhandlungsbasis)
wenn was ausfällt, vereinbarung über nachholen aushandeln, aber nicht forcieren
2. wenn exfrau nein sagt: diesen umgang konkret beantragen, verhandlungsbereit zeigen, schon im antrag
3. wenn exfrau ohne was zu sagen wegzieht: sofortiger antrag auf ABR beim letzten AG-Bezirk, also eurem, dann
muß exfrau anreisen! es wird nicht an das neue gericht abgegeben, weil dies nicht zulässig ist! der letzte wohnort
ist der verhandlungsort.
anwältin braucht ihr nicht unbedingt, wenn ihr euch sicher seid! einfach dann locker hingehen und fertig!
bb
netlover
ich würds so machen:
1. exfrau um erweiterung von umgang in jeder woche von die-mittw, donn-frei, 2x frei-sa-so (verhandlungsbasis)
wenn was ausfällt, vereinbarung über nachholen aushandeln, aber nicht forcieren
2. wenn exfrau nein sagt: diesen umgang konkret beantragen, verhandlungsbereit zeigen, schon im antrag
3. wenn exfrau ohne was zu sagen wegzieht: sofortiger antrag auf ABR beim letzten AG-Bezirk, also eurem, dann
muß exfrau anreisen! es wird nicht an das neue gericht abgegeben, weil dies nicht zulässig ist! der letzte wohnort
ist der verhandlungsort.
anwältin braucht ihr nicht unbedingt, wenn ihr euch sicher seid! einfach dann locker hingehen und fertig!
bb
netlover