13-01-2016, 11:20
Abgesehen davon, dass Schulausflüge kein Sonderbedarf sind, wird für Sonder/Mehrbedarf der höhere angemessene Selbstbehalt zugrundegelegt, also nicht einmal der niedrigere notwendige Selbstbehalt. Damit bist du auch nicht leistungsfähig. Und selbst wenn der notwendige Selbstbehalt zugrunde gelegt werden würde: Der ist auch erreicht. Ende Gelände.
Somit gibt es drei starke Schranken gegen die Forderung. Das dürfte der Gegenseite auch klar sein. Trotzdem so frech zu fordern zeugt von einer ausgesprochenen Chuzpe. Gib dem nicht nach. Es war ein Fehler, das mal getan zu haben, das macht es jetzt viel schwerer "Nein" zu sagen. Wenn du dir für einen Schulausflug was aus den Rippen schneiden willst, gib dem Kind besser einen kleinen Bargeldschein mit, damit es sich ein Eis und eine Limo kaufen kann.
Somit gibt es drei starke Schranken gegen die Forderung. Das dürfte der Gegenseite auch klar sein. Trotzdem so frech zu fordern zeugt von einer ausgesprochenen Chuzpe. Gib dem nicht nach. Es war ein Fehler, das mal getan zu haben, das macht es jetzt viel schwerer "Nein" zu sagen. Wenn du dir für einen Schulausflug was aus den Rippen schneiden willst, gib dem Kind besser einen kleinen Bargeldschein mit, damit es sich ein Eis und eine Limo kaufen kann.