(13-01-2016, 10:45)Sixteen Tons schrieb: mich an Klassenfahrten hälftig zu beteiligen.
Ein Blck ins SGB II:
Zitat:Die monatliche Regelleistung ist für den laufenden Unterhalt vorgesehen. Daneben können einmalige Leistungen für
- die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
- die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen erbracht werden.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka