15-01-2016, 09:53
Wenn man von einem Richter beleidigt oder in anderer Weise drangsaliert wird, dann ist der direkte und für solche Fälle bestimmte Weg der Befangenheitsantrag. Darauf, dass irgendwelche Äußerungen ins Protokoll aufgenommen werden, hat man keinen Anspruch. Auch hier bleibt dann wiederrum der Befangenheitsantrag.
25 000 Euro Ordnungsgeld ersatzweise Ordnungshaft hat sie mit Sicherheit nicht beschlossen sondern die Mutter darüber belehrt, dass das die Folge der Zuwiderhandlung gemäß §89 FamFG sein kann.
25 000 Euro Ordnungsgeld ersatzweise Ordnungshaft hat sie mit Sicherheit nicht beschlossen sondern die Mutter darüber belehrt, dass das die Folge der Zuwiderhandlung gemäß §89 FamFG sein kann.