18-01-2016, 00:27
Oje, Gutachten. Welche Zielsetzung gesetzt wird, wer beauftragt wird, wie das Gutachten verwurstet wird ist allein Sache des Richters. Alles was du kannst ist etwas "anregen". Und das solltest du auch unbedingt nutzen, wenn der Richter wirklich ein Gutachten vorhat. Deine Vorstellungen bezüglich Kontakt und Umgang sind ziemlich brav und gewöhnlich, wenn schon deswegen gleich mit Gutachten geschossen werden soll, muss ganz schon viel Sondermüll über dir ausgeschüttet worden sein, der auch verfangen hat.
Ja, bei einem Parteigutachten kannst du mehr steuern. Kostet eben nochmal kräftig und ob es der Richter überhaupt durchblättert, ist Glückssache.
Ja, bei einem Parteigutachten kannst du mehr steuern. Kostet eben nochmal kräftig und ob es der Richter überhaupt durchblättert, ist Glückssache.