18-01-2016, 13:41
(18-01-2016, 12:57)p__ schrieb: Natürlich darf die Mutter alles verweigern und den Vater nicht nennen, wenn es nur ihr geprellter Mann ist: http://www.bundesverfassungsgericht.de/S...47214.html
Nix Mitwirkungspflicht. Nur, wenn ein Amt Geld sehen will.
Stimmt, hatte ich so erst gar nicht gelesen. Unter dem Aspekt ist das nicht einmal eine Verbesserung. Im Gegenteil.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater