19-01-2016, 04:25
In der Situation kannst Du nicht viel machen. Der Rest der Reise geht auf Staatskosten.
Sich der Auslieferung entgegen zu stellen ist da auch nicht sinnvoll, weil das nur noch mehr Lebenszeit kostet.
Lass es über Dich ergehen und überlege Dir schon mal, warum der STGB 170 gerade im Deinem Fall nicht zutrifft - da gibt es immer zwei Möglichkeiten:
1. der Lebensbedarf des Kindes ist nicht gefährdet, weil Mama mehr als genug verdient oder das Kind im Heim untergebracht wurde oder das Kind über Vermögen verfügt oder Unterhalt gezahlt wurde
2. oder Du bist selbst nicht leistungs- und erwerbsfähig, weil Du inzwischen so weit unten angekommen bist, dass Du krank bist, mit ärztlichem Attest nicht arbeiten kannst und Dir nicht mal mehr regelmäßig Dein Mittagsmahl leisten kannst
Am besten sind Vorträge, die eine Mitverantwortung und Schuld der Behörden zur Konsequenz haben - zB. wenn das Kind zwangsweise durch das Jugendamt in einer Familie untergebracht wurde, obwohl bekannt war, dass es dort Lebensbedarf gefährdet sein wird - Formulierung für den Anwalt: "Wenn das JA mein Kind bei XY untergebracht hat, kann der Lebensbedarf dort nicht gefährdet sein"
Und vergiss nicht, bei Prozessbeginn (nicht im Auslieferungsverfahren sondern bei der Strafsache) einen Pflichtverteidiger zu bestellen und mit dem dann zu besprechen, ob Widerstand beim Landgericht überhaupt Sinn macht oder man die Karten erst beim OLG auf den Tisch legt.
hier noch ein wenig Vorgeschmack:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid159982
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid117518
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...4#pid81084
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...9#pid71189
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...0#pid47580
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...8#pid56688
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...3&pid57553
Sich der Auslieferung entgegen zu stellen ist da auch nicht sinnvoll, weil das nur noch mehr Lebenszeit kostet.
Lass es über Dich ergehen und überlege Dir schon mal, warum der STGB 170 gerade im Deinem Fall nicht zutrifft - da gibt es immer zwei Möglichkeiten:
1. der Lebensbedarf des Kindes ist nicht gefährdet, weil Mama mehr als genug verdient oder das Kind im Heim untergebracht wurde oder das Kind über Vermögen verfügt oder Unterhalt gezahlt wurde
2. oder Du bist selbst nicht leistungs- und erwerbsfähig, weil Du inzwischen so weit unten angekommen bist, dass Du krank bist, mit ärztlichem Attest nicht arbeiten kannst und Dir nicht mal mehr regelmäßig Dein Mittagsmahl leisten kannst
Am besten sind Vorträge, die eine Mitverantwortung und Schuld der Behörden zur Konsequenz haben - zB. wenn das Kind zwangsweise durch das Jugendamt in einer Familie untergebracht wurde, obwohl bekannt war, dass es dort Lebensbedarf gefährdet sein wird - Formulierung für den Anwalt: "Wenn das JA mein Kind bei XY untergebracht hat, kann der Lebensbedarf dort nicht gefährdet sein"
Und vergiss nicht, bei Prozessbeginn (nicht im Auslieferungsverfahren sondern bei der Strafsache) einen Pflichtverteidiger zu bestellen und mit dem dann zu besprechen, ob Widerstand beim Landgericht überhaupt Sinn macht oder man die Karten erst beim OLG auf den Tisch legt.
hier noch ein wenig Vorgeschmack:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid159982
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid117518
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...4#pid81084
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...9#pid71189
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...0#pid47580
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...8#pid56688
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...3&pid57553
https://t.me/GenderFukc