20-01-2016, 10:58
Beschreiben, was im Artikel steht, darf man, auch im Rahmen des Zitatrechts zitieren.
Es handelte sich um eine angemeldete Versammlung vor dem Amtsgericht, "die erste Demo vor dem Gericht". Sieben Leute haben teilgenommen und weil man ja nie weiss, was die schlimmen Väter tun auch vier Personen des Trachtenvereins: "Vier Polizisten beobachteten das Geschehen vor dem Gericht knapp zwei Stunden lang. „Wir sind eigentlich nur da, weil der Protest auf Facebook angekündigt wurde, und da weiß man nie, was kommt“, sagte Polizeihauptkommissar Peter Trautmann zum Einsatz."
Es sind Väter gewesen, die noch am Anfang ihrer Trennungsväterkarriere stehen. Einer hatte gleich darauf einen Termin im Amtsgericht.
Ich würde sagen, dafür dass es eine kleine und offenbar schnell organisierte Aktion war, kam immerhin ein Zeitungsartikel dabei raus sowie mehrere längere Zitate der Teilnehmer. Der gute alte persönliche Auftritt bewirkt nach wie vor mehr Aussenwirkung wie alle Facebook- und Internetdiskussionen.
Es handelte sich um eine angemeldete Versammlung vor dem Amtsgericht, "die erste Demo vor dem Gericht". Sieben Leute haben teilgenommen und weil man ja nie weiss, was die schlimmen Väter tun auch vier Personen des Trachtenvereins: "Vier Polizisten beobachteten das Geschehen vor dem Gericht knapp zwei Stunden lang. „Wir sind eigentlich nur da, weil der Protest auf Facebook angekündigt wurde, und da weiß man nie, was kommt“, sagte Polizeihauptkommissar Peter Trautmann zum Einsatz."
Es sind Väter gewesen, die noch am Anfang ihrer Trennungsväterkarriere stehen. Einer hatte gleich darauf einen Termin im Amtsgericht.
Ich würde sagen, dafür dass es eine kleine und offenbar schnell organisierte Aktion war, kam immerhin ein Zeitungsartikel dabei raus sowie mehrere längere Zitate der Teilnehmer. Der gute alte persönliche Auftritt bewirkt nach wie vor mehr Aussenwirkung wie alle Facebook- und Internetdiskussionen.