24-01-2016, 11:09
Die Nichtberücksichtigung der neuen, schlechteren Steuerklasse ist ein alter Fehler bzw. Trick. Hat dich dein Anwalt nicht darauf hingewiesen? Seltsam.
Wenn es keinen Titel und kein Urteil gibt, kannst du zahlen was du willst. Es sollte aber so solide sein, dass eine anschliessende Klage der unzufriedenen Gegenseite wenig Aussichten auf Erfolg hat.
Wenn es keinen Titel und kein Urteil gibt, kannst du zahlen was du willst. Es sollte aber so solide sein, dass eine anschliessende Klage der unzufriedenen Gegenseite wenig Aussichten auf Erfolg hat.