26-01-2016, 12:29
Ihren Job kann sie jederzeit hinwerfen. Sie kann sich auch Betreuungsunterhalt vor dir zahlen lassen.
Eine Unterschrift braucht sie nicht. Wenn sie mit Kind umzieht, kann sie das tun. Dann musst du klagen. Oder schon vor dem Umzug, wenn du rechtzeitig davon erfährt. Erfolgsaussichten für dich: Null. Dafür Kosten und vermutlich Verlust deines gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungrechts.
Was du sparst, ist deine Sache, solange du den laufenden Unterhalt in voller Höher weiterzahlst. Unterhaltsrechtlich ist das bedeutungslos. Erträge daraus sind aber einkommens- und damit eventuell Unterhaltserhöhend.
Eine Unterschrift braucht sie nicht. Wenn sie mit Kind umzieht, kann sie das tun. Dann musst du klagen. Oder schon vor dem Umzug, wenn du rechtzeitig davon erfährt. Erfolgsaussichten für dich: Null. Dafür Kosten und vermutlich Verlust deines gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungrechts.
Was du sparst, ist deine Sache, solange du den laufenden Unterhalt in voller Höher weiterzahlst. Unterhaltsrechtlich ist das bedeutungslos. Erträge daraus sind aber einkommens- und damit eventuell Unterhaltserhöhend.