26-01-2016, 12:51
Die Unterschrift ist irrelevant. Wenn sie das tatsächlich für wichtig erachtet, braucht sie bloss das alleinige ABR einklagen. Das kriegt sie problemlos. Fertig, erledigt. Für dich ändert sich damit auch nichts, Kontakt zum Kind hast du ja nicht.
Eine Umgangsregelung muss du anders angehen, wenn du eine willst.
Eine Umgangsregelung muss du anders angehen, wenn du eine willst.