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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
#12
(26-01-2016, 12:41)Einszweidrei schrieb: Ich würde dem Kurzen sehr gerne ein Vater sein, jedoch wird sie es erstens nicht zulassen, sie boykottiert schon die letzten Monate, Umgang nur in ihrem Beisein

Wie alt ist der Kleine? Ein paar Monate?

Es dürfte schwierig sein, dann einen Umgang ohne sie durchzusetzen.

Aber diese Zeit geht vorbei: Spätestens, wenn das Kind drei Jahre alt ist, kannst Du normalerweise Umgang ohne die KM durchsetzen.

Wichtig wäre in dem Alter des Kleinen häufiger Umgang - idealerweise jeden zweiten oder dritten Tag ein paar Stunden.

(26-01-2016, 12:41)Einszweidrei schrieb: und zweitens geht man dann auf Dauer vor die Hunde.

Suche Dir dringend (!) Hilfe vor Ort, damit das nicht passiert. Gibt es in an Deinem Wohn- oder am Arbeitsort einen VAFK oder eine andere Väter-Selbsthilfegruppe?

(26-01-2016, 12:41)Einszweidrei schrieb: Es wird eine Entfernung von einfach 250km werden. Gut dies könnte ich ggf. von dem Unterhalt wieder abziehen oder alle 4 Wochen ihn zu mir nehmen,

Letzteres wirst Du in dem aktuellen Alter des Kindes kaum durchbekommen.

(26-01-2016, 12:41)Einszweidrei schrieb: Sie sieht keinen Platz für einen Vater.

Naja, der typisch feministische Zeitgeist eben.

(26-01-2016, 12:41)Einszweidrei schrieb: Und nochmal durch die Instanzen. Nein, ich war letztes Jahr noch vor dem OLG wegen meiner Tochter. Ich habe nur dieses Leben.

Und das Kind hat nur Dich als Vater!

Du hast dem Kind (!!!!!!!!!!) diese Sch* eingebrockt, also versuche zumindest, sie auch auszulöffeln (nein, ich gebe Dir nicht alleine die Schuld (nicht mal den größeren Teil), aber Du hast Dich mit dieser Frau eingelassen und das Kind muß das jetzt ausbaden!).

Es gibt irgendwann einen Punkt, wo ein Vater berechtigt entscheiden kann, weitere Versuche, den Umgang aufrechtzuerhalten, zu unterlassen.

Aber diesen Punkt sehe ich bei Dir noch nicht erreicht.


(26-01-2016, 12:41)Einszweidrei schrieb: Mein Ziel ist es die Unterschrift an eine Umgangsregelung zu knüpfen. Dem hat sie bisher immer widersprochen. Hierzu könnte ich dann einen Antrag stellen wenn es auch um das ABR gehen wird.

Puuh, das ist sehr schwierig, einzuschätzen: Wenn Du das so durchziehen willst, brauchst Du meiner Meinung nach auf jeden Fall einen sehr guten Anwalt.

Allerdings stimme ich hier p_ zu: Die Wahrscheinlichkeit, daß das ein Rohrkrepierer für Dich wird, ist sehr groß.


Simon II
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RE: Unterhaltsberechnung für meinen Sohn - von Simon ii - 26-01-2016, 13:10
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