26-01-2016, 16:38
Leider wissen wir immer noch nicht, was das JA vorgerechnet hat, bzw. wie es zu der Summe kommt. So ins Blaue hinein zu rechnen, macht keinen Spaß und hilft auch nicht wirklich weiter. Die Kernfrage muß eigentlich lauten, ob das Jugendamt richtig gerechnet hat. Das lässt sich nur dann feststellen, wenn man auch die Berechnung des Jugendamtes überhaupt kennt.
Im Selbstbehalt sind Wohnkosten von 380 Euro vorgesehen. Die sollten auch unterhaltsmindernd angerechnet werden, auch wenn die tatsächliche Miete darunter liegt. Wenn du aber keinen Mietvertrag vorweisen kannst, dann kannst du noch froh sein, das dir das JA nicht noch einen Wohnwertvorteil oben auf dein Nettoeinkommen drauf packt. Wenn es sich dann nicht um eine abgeschlossene Wohnung handelt, kannst du froh sein, wenn dir das JA nicht noch eine Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern unterstellt, die eine Selbstbehaltssenkung zur Folge haben kann (Haushaltsersparnis durch gemeinsames Wirtschaften).
Gibt es einen Mietvertrag und wenn ja, seit wann? Die Unterhaltsberechnung basiert auf dem Einkommen/der Ausgaben der letzten 12 Monate.
Im Selbstbehalt sind Wohnkosten von 380 Euro vorgesehen. Die sollten auch unterhaltsmindernd angerechnet werden, auch wenn die tatsächliche Miete darunter liegt. Wenn du aber keinen Mietvertrag vorweisen kannst, dann kannst du noch froh sein, das dir das JA nicht noch einen Wohnwertvorteil oben auf dein Nettoeinkommen drauf packt. Wenn es sich dann nicht um eine abgeschlossene Wohnung handelt, kannst du froh sein, wenn dir das JA nicht noch eine Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern unterstellt, die eine Selbstbehaltssenkung zur Folge haben kann (Haushaltsersparnis durch gemeinsames Wirtschaften).
Gibt es einen Mietvertrag und wenn ja, seit wann? Die Unterhaltsberechnung basiert auf dem Einkommen/der Ausgaben der letzten 12 Monate.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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