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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
#17
(26-01-2016, 16:38)Sixteen Tons schrieb: Im Selbstbehalt sind Wohnkosten von 380 Euro vorgesehen. Die sollten auch unterhaltsmindernd angerechnet werden, auch wenn die tatsächliche Miete darunter liegt.

Darum gehts doch hier gar nicht. Der TO liegt einkommensmäßig weit oberhalb des Selbstbehalts. Ob er sich eine Wohnung für 1000 € leistet oder im WG-Zimmer für 200 € wohnt, ist seine Privatsache und hat keinerlei Einfluss auf den Unterhalt.

@einszweidrei: Von Deiner Miete kannst Du nichts geltend machen.

Es ist, wie p es geschrieben hat: Du kannst Dich glücklich schätzen, in Stufe 4 eingruppiert worden zu sein. Vor Gericht kämst Du vermutlich schlechter weg.
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