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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
#27
Meiner Meinung nach solltest du mit genau gedeckeltem Aufwand versuchen, Kontakt zum Kind zu bekommen. Schon deswegen, dass dir später weder die Ex, das Kind, sonst jemand, du dir selbst sagen können, du hättest Null Interesse und wolltst selber nicht. Schenke denen keine Ausreden und lass keinen Raum für die üblichen Lügen.

Ein vernünftiger Einsatz wäre der schriftliche Vorschlag einer Umgangsregelung und eine einmalige Klage vor Gericht, wenn das nicht klappt. Dann ist es amtlich, dass du nichts verweigert hast. Nutzen die Anträge auch sonst nichts, so sind sie gut für dein Gewissen. Funktioniert das nicht, dann unterlässt du weitere Aktionen eben. Nicht wieder in eine neue Spirale hineinkommen zu wollen, ist keine schlechte Haltung. Es stimmt, dass in diesem Land gegen den anhaltenden Willen der Ex jede Vaterschaft zerbricht. Da kann man auch anderer Meinung sein, allerdings haben die Meisten, die das anders praktizieren können, auf Dauer selber Schaden erlitten.
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RE: Unterhaltsberechnung für meinen Sohn - von Mercedes_AMG - 03-01-2019, 13:44

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