Hallo,
wie kann man sich gegen den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs vor Gericht oder im Bekanntenkreis wehren?
Der Vorwurf ist im Umgangsverfahren bereits eingebracht worden, niemand hat ihn geglaubt, weder Richter, noch
JAMA, noch Verfahrensbeiständin.
JAMA und meine RÄ sagten mir, dass allein die Tatsache, dass ein Umgangsvergleich zugelassen wurde und nicht von Amts wegen Strafanzeige gegen mich gestellt wurde, belegt, dass die Vorwürfe nicht als glaubhaft angesehen wurden.
Dies mag für den Profi so sein, aber nicht für den Laien.
Meine Rückfrage, warum nicht von Amtswegen Strafanzeige wegen vorsätzlicher Falschbeschuldigung oder Prozessbetrug oder Lügen vor Gericht oder so gestellt wurde, wurde nur mit: "Tja" beantwortet.
Nun kann ich sogar glauben, dass die von der RÄttin der Gegenseite gewählten Formulierungen nicht reichen, um ein Strafverfahren erfolgreich zu führen, aber was ist mit Unterlassungsaufforderung / -klage?
Ist es echt so, dass ich beweisen müsste, dass an diesen Vorwürfen nichts dran ist, um erfolgreich auf Unterlassung zu klagen?
Ich meine, wenn einer rumläuft und behauptet ich sei pädophil, dann müsste es doch andersrum sein. Wenn er das nicht beweisen kann, muß er seine Äusserungen einstellen. Und zwar gerichtlich durchgesetzt.
Was könnt ihr mir dazu sagen?
wie kann man sich gegen den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs vor Gericht oder im Bekanntenkreis wehren?
Der Vorwurf ist im Umgangsverfahren bereits eingebracht worden, niemand hat ihn geglaubt, weder Richter, noch
JAMA, noch Verfahrensbeiständin.
JAMA und meine RÄ sagten mir, dass allein die Tatsache, dass ein Umgangsvergleich zugelassen wurde und nicht von Amts wegen Strafanzeige gegen mich gestellt wurde, belegt, dass die Vorwürfe nicht als glaubhaft angesehen wurden.
Dies mag für den Profi so sein, aber nicht für den Laien.
Meine Rückfrage, warum nicht von Amtswegen Strafanzeige wegen vorsätzlicher Falschbeschuldigung oder Prozessbetrug oder Lügen vor Gericht oder so gestellt wurde, wurde nur mit: "Tja" beantwortet.
Nun kann ich sogar glauben, dass die von der RÄttin der Gegenseite gewählten Formulierungen nicht reichen, um ein Strafverfahren erfolgreich zu führen, aber was ist mit Unterlassungsaufforderung / -klage?
Ist es echt so, dass ich beweisen müsste, dass an diesen Vorwürfen nichts dran ist, um erfolgreich auf Unterlassung zu klagen?
Ich meine, wenn einer rumläuft und behauptet ich sei pädophil, dann müsste es doch andersrum sein. Wenn er das nicht beweisen kann, muß er seine Äusserungen einstellen. Und zwar gerichtlich durchgesetzt.
Was könnt ihr mir dazu sagen?
GodPromisedMenGoodWivesInAllCornersOfTheEarth
ThenSheMadeTheWorldRoundAndLaughed
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