28-01-2016, 01:39
Ich bin kein Rechtsverdreher, ABER ich glaube Du hast nur einen Anspruch auf Unterlassung wenn das ganze oeffentlich verbreitet wurde. D.h. wurde der Vorwurf nur beim Gerichtsverfahren vorgebracht, wuerde das nicht reichen. Anders waere es, wenn die Exe dass z. B. auf Facebook schreiben wuerde.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!