28-01-2016, 09:24
(28-01-2016, 08:32)Austriake schrieb: In einem ähnlichen Fall habe ich einem Bekannten zur Selbstanzeige geraten.Wer solchen leichtsinnigen Unfug verbreitet, handelt grob fahrlässig.
Wenn es dumm gelaufen wäre, hättest Du Deinen Bekannten die nächsten Jahre im Knast besuchen können.
Ich als selbst Betroffener kann nur dringend vor solchen Selbstanzeigen warnen - auch die Polizei ist darüber wenig erfreut.
@ecila
Missbrauchsvorwürfe ohne Strafanzeige können zwar sehr problematisch sein, aber wenn dennoch ein gerichtlicher Umgangsvergleich geschlossen wurde, ist das zunächst "nicht so schlimm".
Du hast selbst im Beitrag 2 die Rechtslage dargelegt. Voraussetzung ist tatsächlich eine öffentliche falsche Beschuldigung.
Werden die falschen Beschuldigungen fortgesetzt, ist irgendwann auch die Helferindustrie verpflichtet, bis zur strafrechtlichen Klärung der Vorwürfe den Umgang auszusetzen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel