28-01-2016, 13:30
(28-01-2016, 09:24)Pistachio 00 schrieb: [quote='Austriake' pid='173297' dateline='1453962723']
@ecila
Missbrauchsvorwürfe ohne Strafanzeige können zwar sehr problematisch sein, aber wenn dennoch ein gerichtlicher Umgangsvergleich geschlossen wurde, ist das zunächst "nicht so schlimm".
Du hast selbst im Beitrag 2 die Rechtslage dargelegt. Voraussetzung ist tatsächlich eine öffentliche falsche Beschuldigung.
Werden die falschen Beschuldigungen fortgesetzt, ist irgendwann auch die Helferindustrie verpflichtet, bis zur strafrechtlichen Klärung der Vorwürfe den Umgang auszusetzen.
Hallo, das macht mir echt Angst. Ich dachte, die Tatsache, dass keine Strafanzeige gestellt wurde, ist eher ein Zeichen dafür, das die Vorwürfe unglaubwürdig sind?
Meines Wissens nach ist doch auch eine forsätzliche Falschbeschuldigung sowie Prozessbetrug (Falschaussage vor Gericht) ein Offizialdelikt und müsste bei Anfangsverdacht
von einem Amtsträger angezeigt werden, oder nicht?
D.h. ich habe keine Chance, mich dagegen zu wehren?
Es ist in sofern öffentlich behauptet worden, weil im Schreiben an das Gericht ein Zeuge benannt wurde, der nicht zur Familie gehört, allerdings ein enger Familienfreund ist.
GodPromisedMenGoodWivesInAllCornersOfTheEarth
ThenSheMadeTheWorldRoundAndLaughed
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