28-01-2016, 14:58
(28-01-2016, 13:30)ecila schrieb: Ich dachte, die Tatsache, dass keine Strafanzeige gestellt wurde, ist eher ein Zeichen dafür, das die Vorwürfe unglaubwürdig sind?Ja schon, aber ...
(28-01-2016, 13:30)ecila schrieb: Meines Wissens nach ist doch auch eine forsätzliche Falschbeschuldigung sowie Prozessbetrug (Falschaussage vor Gericht) ein Offizialdelikt und müsste bei AnfangsverdachtTheoretisch schon ... Der Beweis allerdings der falschen Beschuldigung, noch dazu unter Vorsatz, ist extrem schwierig.
von einem Amtsträger angezeigt werden, oder nicht?
(Auch) aus diesem Grund wirst Du kaum einen Fall finden, in dem gegen eine Frau nach dem Amtsermittlungsgrundsatz ermittelt wurde.
In meinem Fall gab es auch eine Zeugenaussage einer "Freundin" der KM, deren Wahrheitsgehalt (nach meinen Hinweisen an die Polizei) zumindest mit grösster Sorgfalt hätte überprüft werden müssen - nichts dergleichen ist geschehen.
(28-01-2016, 13:30)ecila schrieb: Es ist in sofern öffentlich behauptet worden, weil im Schreiben an das Gericht ein Zeuge benannt wurde, der nicht zur Familie gehört, allerdings ein enger Familienfreund ist.Das ist keine strafbare öffentliche Beschuldigung, sondern innerhalb des Gerichts.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel