29-01-2016, 01:42
(24-01-2016, 12:28)amghow schrieb: Ich hatte als zu berücksichtigende Belastungen eine [beliebige Nennung von fragwürdigen Bankster-Produkten] aufgeführt.Entschuldige den Eingriff.
Die wichtigste Belastung, die man geltend machen sollte, sind die Umgangskosten (es sei denn man sieht die Kinder gar nicht)
bestehend aus:
- Erhöhten Wohnkosten für Kinderzimmer (was über die 380€ der DüsslTab) hinaus geht, bis zu sozialrechtlichen Angemessenheitsgrenze nach SGBII oder XII)
- jeden Umgangstag 1/30 des Unterhalts bzw. der Kinder-Regelsätze
- Fahrkosten Hol- und bringen mit 0,20€/gefahrener Kilometer, ggfs. Übernachtungskosten
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #