29-01-2016, 20:10
@excila:
also....das mit dem mißbrauch...ist bullsiht!
wenn eine anklage erhoben wird, geht dem eine vernehmung voran. u.u. eine aussetzung des umgangs, in der das kind vollumfänglich manipuliert wird.
aber:
1. es müssen handfeste beweise vorliegen
2. ich empfehle dir, SOFORT und ohne schuldhaftes verzögern beim amtsgericht einen strafantrag wegen:
- verläumdung
- ehrverletztende beschuldigung (hab jetzt den richtigen ausdruck vergessen...)
- ungerechtfertigte stellung von anträgen mit denen personen diskreditiert werden
wenn deine ex eine entsprechende anzeige stellt. das geht dann zu weit.
sollte der umgang darunter leiden - besprich dich mit anwalt oder JA.
mir hat meine ex mit oma genau das selbe reingehauen - aber es wurde stillschweigend zurückgezogen ohne
konsequenzen für beide...
bb
netlover
also....das mit dem mißbrauch...ist bullsiht!
wenn eine anklage erhoben wird, geht dem eine vernehmung voran. u.u. eine aussetzung des umgangs, in der das kind vollumfänglich manipuliert wird.
aber:
1. es müssen handfeste beweise vorliegen
2. ich empfehle dir, SOFORT und ohne schuldhaftes verzögern beim amtsgericht einen strafantrag wegen:
- verläumdung
- ehrverletztende beschuldigung (hab jetzt den richtigen ausdruck vergessen...)
- ungerechtfertigte stellung von anträgen mit denen personen diskreditiert werden
wenn deine ex eine entsprechende anzeige stellt. das geht dann zu weit.
sollte der umgang darunter leiden - besprich dich mit anwalt oder JA.
mir hat meine ex mit oma genau das selbe reingehauen - aber es wurde stillschweigend zurückgezogen ohne
konsequenzen für beide...
bb
netlover