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BGH XII ZB 15/13 Kostenentscheidung nach §81 FamFG
#2
Bei meinen Umgangsthemen wurden die Kosten immer gegeneinander aufgehoben.

Als ich dann ohne Anwalt dort aufgetaucht bin, hat es eben nur - soweit ich mich erinnere - 27,50 EUR gekostet.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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BGH XII ZB 15/13 Kostenentscheidung nach §81 FamFG - von CheGuevara - 30-01-2016, 12:08

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