01-02-2016, 11:10
Wäre nur logisch. Der Pflichtige hat keinerlei Freiheit, weniger zu verdienen, der Unterhaltsberechtigte kann dagegen freiwillig etwas tun, das nicht mal ein Viertel des Mindestlohns einbringt und auch nicht zu irgendeiner Ausbildung gehört - und sich das vom Pflichtigen auffüllen lassen.