"Wenn Ihr schon vor dem Jahreswechsel Kindergeld erhalten habt, solltet Ihr der Familienkasse die Identifikationsnummer beim nächsten Kontakt schriftlich mitteilen. Sollte die "IdNr" bis Ende 2016 nicht bei der Familienkasse eingegangen sein, droht die Streichung des Kindergeldes, sowie eine Rückzahlung für das gesamte Jahr 2016."
Quelle: http://www.radiohamburg.de/Nachrichten/S...hsten-Jahr
Also schön aufpassen, nicht das da erhöhte Zahlungsforderungen an die Zahlväter draus entstehen weil die arme Alleinerziehende Zahlungsempfängerin ihre Geldquellen nicht im Griff hat und die IdNr nicht dem Amt mitteilt.
Quelle: http://www.radiohamburg.de/Nachrichten/S...hsten-Jahr
Also schön aufpassen, nicht das da erhöhte Zahlungsforderungen an die Zahlväter draus entstehen weil die arme Alleinerziehende Zahlungsempfängerin ihre Geldquellen nicht im Griff hat und die IdNr nicht dem Amt mitteilt.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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