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Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende
#9
(08-02-2016, 13:37)p__ schrieb:
(08-02-2016, 12:08)tomtom schrieb: Ist es realistisch, nicht belangt zu werden?
Wichtigster Schutz: "Keiner weiss, wo ich bin". Falsche Spuren, ...

Es gibt mehrere Anbieter über die du dich hin und wieder mal von beliebigen Punkten der Welt bei deiner Ex melden kannst. Das freut sie sicherlich nicht nur das du an sie denkst hilft ihr es auch ungemein wenn du ihr hin und wieder deine neue Adresse mitteilst oder sie an Postkartenbildern aus deinem Jahresurlaub teilhaben läßt.

(08-02-2016, 14:48)Austriake schrieb: 2. Gültige Personaldolkumente für zehn Jahre!

Einen zweiten Pass beantragen. Den bekommst du ohne Probleme wenn du sagst das du sowohl in die USA oder Israel reist als auch in arabische Länder.

Wenn du mit deiner Glaubensausrichtung flexibel bist kannst du (per Gesetz) in Israel die Staatsbürgerschaft erhalten in dem du bei der Einreise sagst du hättest den dortigen lokalen Glauben. Ich kann mir nicht vorstellen das Israel nach D ausliefert. Ob Israel Zahlungsaufforderungen aus D akzeptiert ist sicherlich auch eine Recherche Wert.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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RE: Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende - von Bruno - 08-02-2016, 17:45

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