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Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende
#19
(09-02-2016, 14:56)Bruno schrieb: Und nach der Teilung der Wohnung in zwei Hälften wäre es auch langsam mal ein guter Anlaß dienen Eltern, die dir einen großen Teil des Bargeldes für den Kauf der Wohnung geliehen haben als kleinen Dank und als ihre Absicherung ihnen ein lebenslanges Wohnrecht in deiner Hälfte ein zu räumen. Nicht das sie eines Tages, zu einem Zeitpunkt der dir nicht paßt von ihrem undankbaren Sohn das ganze Geld zurück verlangen welches sie dir für den ETW Kauf geliehen haben.

Aber auch wenn keine Teilung der ETW möglich ist mußt du mit deinen Eltern irgend wie wieder finanziell ins Reine kommen. Immerhin haben sie dir den Batzen Geld ja nur geliehen.

Ja, das stimmt ganz sicher. Ist auch schon eingeplant, dass ich von dem ZA meinen Eltern das "geschenkte" Geld zurückzahle. Die machen auch schon ziemlich Druck, da das Geld ja immerhin zum Zweck der Ehe überwiesen wurde.
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RE: Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende - von tomtom - 09-02-2016, 15:06

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