(08-02-2016, 15:22)Zahlmeister schrieb: Wie eine Verkürzung der Arbeitszeit sich auf den Unterhalt auswirkt kann ich leider nicht sagen.Wenn du einen Rentenbescheid über EU Rente hättest hättest du theoretisch schwarz auf weiss nicht länger als 3 h am Tag arbeiten gehen zu können. Dementsprechend sollte bei der Unterhaltsbemessung eigentlich nur von deiner EU Rente und maximal einem eventuellen fiktiven in den 3h / pro Tag erzielbaren Gehalt ergeben.
Bitte denke auch daran, dass dir als Schwerbehinderte ein steuerlicher Freibetrag und nach SGB noch ein Mehrbedarfsfreibetrag (160 € ?) zu steht. Bitte verfolge daher die Erzeugung entsprechender Papiere.
ALso, pronto die EU Rente und einen GdB Grad formlos beantragen. Begründen kannst du das noch Monate später. Das gilt bei Bewilligung ab dem Tag der (z.B. formlosen) Antragsstellung.
Solltest du eine betriebliche Altersversorgung haben mit monatlicher Rentenzahlung haben wandle diese doch in eine Einmalzahlung um. Betriebliche Rentenversicherungen mit Einmalzahlung unterliegen nicht dem Versorgungsausgleich. :-)
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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